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VOC Palava

Die Marke VOC PALAVA kann nur Weinen der Sorte Welschriesling verliehen werden, die sich in der Region Palava durch ihre einzigartige Herkunft und unwiederholbare Originalität auszeichnet. Weine dürfen nur aus Trauben hergestellt werden, die auf registrierten Weinbergen in dem Gebiet angebaut werden, das durch Teile der Straßen zwischen den Gemeinden Perná, Horní Věstonice, Dolní Věstonice, Pavlov, Klentnice, Mikulov und Bavory begrenzt wird.

Die Trauben müssen gesund sein, Beeren mit Edelschimmel erwünscht. Es wird nur Ernte von Hand erlaubt. Der Wein soll bedeutend vom Weinberg (Terroir) geprägt sein, wobei der Hektarertrag 5000 l/ha des Weinbergs, in dem die Trauben geerntet wurden, nicht überschreiten darf. Weine müssen mindestens 30 Minuten auf Hefe gereift sein. 60 Tage nach Ende der Gärung oder 90 Tage nach der Ernte. Die Verwendung von Fässern für den Weinausbau ist erlaubt, jedoch nur insoweit, als dadurch der Ausdruck von Terroir und Vielfalt nicht überschattet wird.

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